Kosten


Leistungen werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KLV) ihrer Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenleistungen (Franchise, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung).

Weitere, nicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeschlossene Leistungen, gehen zu Lasten des Klienten. Die Abrechnung mit allfällig bestehenden privaten Zusatzversicherungen ist Sache des Klienten.